Förderbedingungen
Wer kann in den Genuß einer Förderung kommen ?
Die Stiftung fördert junge Malerinnen und Maler.
Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wie ist eine Bewerbung möglich ?
Die Stiftung fordert junge bildende Künstler zu einer Bewerbung auf. Die Bewerbungsunterlagen werden in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März jeden Jahres entgegengenommen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Lebenslauf, handgeschrieben, ggf. mit der Angabe bisheriger Stipendien, auch deren Höhe, sowie eventueller Ausstellungen;
- Fotoabzüge (keine Dias) in Postkartengröße von 10 beispielhaften Arbeiten;
- Darlegung der künstlerischen Position und Konzeption, ggf. mit Hinweis auf geplante künstlerische Projekte oder auf konkrete weitere Ausbildungsvorhaben;
- Bemerkung zur finanziellen Situation.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Wie wird über die Stipendienvergabe entschieden ?
Der Beirat der Stiftung sichtet nach Ende der jährlichen Einreichungsfrist die Bewerbungen und trifft zunächst eine Vorauswahl. Nach persönlicher Kontaktaufnahme mit den favorisierten Kandidaten schlägt er dann dem Vorstand die Empfänger der Förderleistungen vor.
Förderleistungen
Die Stiftung vergibt jährlich Förderstipendien in Höhe von mindestens Euro 9.000,- sowie ggf. Beihilfen zu konkreten künstlerischen Projekten, Ausbildungsvorhaben, Reisen, Ausstellungen und Katalogen.